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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.

Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:

  • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
  • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
  • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).

Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.

Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Bauen und Umwelt - Umwelt

Postanschrift 2620
54216 Trier
Wasserweg 7-9
54292 Trier
115
+49 651 715-0
+49 651 715-17652

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

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