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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis verlängern zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studium

Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studium

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des verpflichtenden Studienabschnitts oder des Austauschprogramms verlängert, der/das in Deutschland durchgeführt wird.

Für die Verlängerung der Ihrer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums in Deutschland gesichert sein.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Amt für Migration und Integration

Postanschrift 2620
54216 Trier
Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier
+49 651 715-0
115

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

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