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Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
  •  

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kfz-Zulassung (Fachbereich 08-02)

Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Teichstraße 16
54595 Prüm
Bemerkung:
Außenstelle Prüm
06561 15-0
06561 15-1006

Eine Terminvereinbarung ist bei der Zulassungsstelle erforderlich (online oder telefonisch 06561 15-0).

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

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