Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIn der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Wer kann in der Kindertagespflege tätig sein?
Alle Kindertagespflegepersonen des Eifelkreises Bitburg-Prüm müssen über eine entsprechende Qualifiizierung verfügen. Sofern Sie keinen Berufsabschluss nach der Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz nachweisen können, bieten wir Ihnen entsprechende Qualifizierungskurse an.
Die Qualifizierung ist erforderlich, da die Kindertagespflege nicht nur die Betreuung und Pflege umfasst, sondern auch die Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder mit einschließt (§ 23, 24 SGB VIII i.V.m. § 43 SGB VIII).
Inhalte der Qualifikation, die mit einem Abschlusszertifikat endet, sind beispielsweise Aufgaben und Alltag als Tagespflegeperson, Förderung der Kinder, Entwicklung von Kindern, Bildungsauftrag in der Tagespflege oder rechtliche und finanzielle Grundlagen.