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mixins.searchInfo_searchTermAntrag auf Bestellung eines Betreuers stellen

Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.

Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist. Bereiche, die die Betroffenen eigenständig erledigen können, dürfen den Betreuern nicht übertragen werden. Was die Betreuten noch selbst tun können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt.

In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.

Spezielle Hinweise für Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Soziale Hilfen (Fachbereich 13-01)

Maria-Kundenreich-Straße 7
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-5295

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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