Jagdschein erstmalig beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.
Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinander folgende Tage erteilt.
Der Jagdschein gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat.
Zur Ausstellung des Jagdscheines werden
- das Zeugnis der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung oder ein eventuell früher gelöster Jagdschein,
- der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme bei Personenschäden mindestens 500.000 € und bei Sachschäden mindestens 50.000 €) mindestens für die Geltungsdauer des beantragten Jagdscheines
- und bei der ersten Beantragung bzw. bei einer erforderlichen Neuausstellung ein Lichtbild
benötigt. Ein entsprechender Antrag steht als Download zur Verfügung.
Jagdschein für Ausländer
Auch ein Ausländer, der in Deutschland die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden deutschen Jagdschein mit sich führen. Nichtdeutsche Staatsangehörige im Sinne Art. 116 Grundgesetz können einen Jagdschein für Ausländer als Tages- oder Jahresjagdschein erhalten (§ 15 Abs. 2 BJagdG). Der Jagdschein gilt für das gesamte Bundesgebiet und wird von der zuständigen Unteren Jagdbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller die Jagd vorwiegend ausüben will, erteilt.
Sofern der Antragsteller in seinem Heimatland eine Jägerprüfung abgelegt hat, die der deutschen Jägerprüfung gleichwertig ist, wird der Jagdschein als Ausländer-Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre erteilt. Sofern diese Jägerprüfung nicht gleichwertig ist, kann der Jagdschein als Ausländer-Tagesjagdschein für vierzehn aufeinander folgende Tage erteilt werden.
Zur Ausstellung des Ausländer-Jagdscheines werden
- eine Jagdeinladung für einen im Bereich des Landkreises Bernkastel-Wittlich gelegenen Jagdbezirk,
- das Zeugnis der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung oder ein eventuell früher gelöster deutscher Jagdschein,
- gültiger Jagdschein / Jagdkarte des Heimatlandes,
- der Personalausweis oder ähnliches,
- gegebenenfalls ein Führungszeugnis oder ein Strafregisterauszug oder ähnliches des Heimatlandes,
- der Nachweis einer in Deutschland gültigen und ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme bei Personenschäden mindestens 500.000 € und bei Sachschäden mindestens 50.000 €) mindestens für die Geltungsdauer des beantragten Jagdscheines
- und bei der ersten Beantragung bzw. bei einer erforderlichen Neuausstellung ein Lichtbild
benötigt. Ein entsprechender Antrag steht als Download zur Verfügung.
Änderung ab dem Jagdjahr 2023/2024
Die Ausstellung oder Verlängerung erfolgt ab dem Jagdjahr 2023/2024 nur noch für maximal ein Jahr. Hintergrund der Änderung ist, dass nichtdeutsche Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland nicht unmittelbar auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden können. Die Zuverlässigkeit wird bei diesem Personenkreis daher über die Ausstellung der Jagdscheine im Heimatland geprüft. Die grundsätzliche Voraussetzung der Anerkennung ausländischer Jägerprüfungen bleibt bestehen.
Gebühren für die Erteilung/Verlängerung eines Ausländerjagdscheines
Jahresjagdschein: 102 Euro
Tagesjagdschein: 102 Euro