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Vorsorgevollmacht

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten Sie schon jetzt eine andere Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen

Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
54504 Wittlich
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06571 14-1030
06571 14-2500

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