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Bußgeld

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Bernkastel-Wittlich

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt neben belastenden Verwaltungsakten und dem Verwaltungszwang, eine weitere Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich - rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung von Geldbußen soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten auf Grund der verschiedensten Gesetze für die unterschiedlichsten Lebensbereiche ausgesprochen werden.

Zum 01.07.2023 wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) eine gebietsübergreifende gemeinsame Bußgeldstelle eingerichtet. Seitdem werden auch alle Bußgeldverfahren der Landkreise Cochem-Zell, Vulkaneifel und Bitburg-Prüm bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bearbeitet.

Im Wesentlichen sind dies nachstehende Gesetze, für die eine sachliche Zuständigkeit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gegeben ist:

Lebensmittelrecht, Abfallrecht, Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit, Naturschutz und Landespflege, Baurecht, Tierschutz, Tierseuchen, Jagdrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Fischereirecht, Aufenthaltsgesetz, Schulgesetz, Wasserrecht, etc.

 

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung

Kurfürstenstraße 59
54516 Wittlich
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
54504 Wittlich
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Das Team des Fachbereiches 20 (Sicherheit und Ordnung) steht den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner insbesondere in folgenden Angelegenheiten unterstützend und beratend zur Seite: Ausländer- und Asylrecht, Einbürgerungen, Staatsangehörigkeit, Jagd, Waffen, Sprengstoffe (Wiederlader + Feuerwerk), Fischerei, Aufsicht über die Schornsteinfeger, Geldsammlungen, Geldwäsche, Versammlungsrecht (Demonstrationen) und viele andere mehr.

Die Zentrale Bußgeldstelle ahndet alle durch die Kreisverwaltung festgestellten Ordnungswidrigkeiten (z.B. solche aus dem Bau-, Umwelt-, Lebensmittel-, Tierschutz-, Jagd-, Waffen-, Ausländer-, Zulassungs-, Sozialrecht).

Gewerbean-, -um-  oder -abmeldungen werden allerdings von den örtlichen Ordnungsbehörden (Verbandsgemeindeverwaltungen , Stadtverwaltung Wittlich bzw. Gemeindeverwaltung Morbach) des Landkreises wahrgenommen.

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