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Wilder Müll Entsorgung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Sie möchten uns illegale Müllablagerungen melden? 

Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular:

https://www.rhein-lahn-kreis.de/formulare-rlpdirekt/abteilung6/hinweis-illegale-muellablagerungen/

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Bauen und Umwelt

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199

 

Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

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