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mixins.searchInfo_searchTermNeuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199
Kreishaus Bad Ems, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems   Montag-Freitag   8:00 Uhr -12:00 Uhr   Donnerstag   14:00 Uhr-18:00 Uhr   








Zulassungsstelle Diez, Wilhelmstraße 42a, 65582 Diez   Montag-Freitag   8:00 Uhr -12:00 Uhr   Donnerstag   14:00 Uhr-17:30 Uhr   








Zulassungsstelle Nastätten, Pestalozzistraße 2, 56355 Nastätten   Montag-Freitag   8:00 Uhr -11:00 Uhr   



   



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