Sorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, besteht das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder fort. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.
Das Familiengericht kann aber auf Antrag die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf die Mutter oder den Vater übertragen.
Hinweis: Eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung ohne Beteiligung des Familiengerichts ist nicht möglich. Angesichts der Bedeutung der Entscheidung für die Familie ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu empfehlen.
Das Familiengericht kann das Sorgerecht auch von Amts wegen entziehen. Meistens werden solche Verfahren aufgrund von Anregungen oder Hinweisen Dritter(z.B. dem Jugendamt oder dem Kind nahestehender Personen), die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ergeben, eingeleitet.
Zuständigkeiten:
Stadt Lahnstein A - F Dr. Fahrig Katharina -586
Stadt Lahnstein G - R Jurecz Corinna -289
Stadt Lahnstein S - Z Schuster Sophie -565
ehem. VG Nassau Kost Jannik -244
ehem. VG Bad Ems Tekin Sibel 564
Stadt Bad Ems A - N Kanders Nele -501
Bad Ems O - Z, alte VG Braubach nicht besetzt -223
Stadt Braubach Thiel Jenny -192 -
ehem. VG Loreley Hofmann Christina -533
Stadt Diez / Altendiez A - J Ackermann Natascha -224
Stadt Diez / Altendiez K - Q Tögl Lisa -193
Stadt Diez / Altendiez R - X Bräutigam Ilona -433
Stadt Diez / Altendiez Y - Z Ackermann Natascha -224
VG Diez A - C u. Holzheim Bonn Ronja -543
VG Diez D - Z (außer Holzheim) nicht besetzt -302
VG Hahnstätten Bonn Ronja -543
VG Katzenelnbogen Bandur Ricarda -243
VG Nastätten Baumeister Kaja -232
UMA/minderjährige Flüchtlinge Richter Tabea -331