Schuljahrwechsel beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzJe nach Schulart und Klassenstufe werden Sie als Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres in die nächste Klassenstufe versetzt, oder Sie steigen in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Unter bestimmten Bedingungen können bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufen nochmals wiederholt werden (freiwilliges Zurücktreten, freiwillige Wiederholung), oder eine Versetzung in die nächste Klassenstufe kann stattfinden, obwohl die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt sind.
In der gymnasialen Oberstufe gibt es keine Versetzungen, sondern Entscheidungen über die Zulassung zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 in G9 bzw. 11 in G8. Eine Versetzung gibt es im Bereich der berufsbildenden Schulen bei den mehrjährigen Bildungsgängen neben dem Übergang von der 11. in die 12. Klasse des beruflichen Gymnasiums nur noch beim Übergang von der Unterstufe in die Oberstufe der höheren Berufsfachschule (HBF) und beim Übergang von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschulen.
Das Zurücktreten ist in der gymnasialen Oberstufe der Schule schriftlich mitzuteilen; es wird im Zeugnis vermerkt.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.
Ein freiwilliges Zurücktreten ist nur in den Klassenstufen 2 bis 4 einmal und in den Klassenstufen 6 bis 10 i. d. R. einmal möglich. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, z. B. längere Krankheit während des Schuljahres, Schulwechsel infolge Änderung des Wohnsitzes, besondere Schwierigkeiten in der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen. Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe, die wiederholt wurde, ist nicht möglich.
Ein freiwilliges Wiederholen am Ende eines Schuljahres ist an Integrierten Gesamtschulen und Integrativen Realschulen einmal, ausnahmsweise zweimal möglich. Voraussetzung ist eine pädagogische Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens. Die Wiederholung einer Klassenstufe, die bereits wiederholt wurde, ist nicht möglich. Eine Wiederholung der Klassenstufe 9 bei erreichter Qualifikation der Berufsreife oder der Klassenstufe 10 bei erreichtem qualifizierten Sekundarabschluss I ist nur möglich, wenn zu erwarten ist, dass nach der Wiederholung ein weitergehender Schulabschluss oder eine weitergehende Berechtigung erreicht werden kann.
Eine Versetzung in besonderen Fällen setzt einen besonderen Grund wie z. B. längere Krankheit, Wechsel der Schule während des Schuljahres, außergewöhnliche Entwicklungsstörungen oder besonders ungünstige häusliche Verhältnisse voraus sowie dass unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit, der besonderen Lage, des Leistungsstandes und Arbeitswillens eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klassenstufe zu erwarten ist.
In der gymnasialen Oberstufe ist ein freiwilliges Zurücktreten um ein Jahr in G9 einmal am Ende der Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung in der Jahrgangsstufe 13, in G8 einmal am Ende der Halbjahre 10/2, 11/1, 11/2 oder 12/1 aufgrund einer schriftlichen Mitteilung der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 11 (G9) oder die Jahrgangsstufe 10 (G8) nicht bereits wiederholt wurde. Bei der Wiederholung können nur Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die Zulassungsentscheidung herangezogen und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Entsprechende Regelungen gelten auch für die Abendgymnasien,Kollegs und beruflichen Gymnasien.
Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung einmal wiederholen. Dies gilt auch dann, wenn die reguläre Höchstverweildauer in der Oberstufe bereits erreicht wurde.
Beim freiwilligen Zurücktreten und bei der Versetzung in besonderen Fällen sind ggf. die wichtigen Gründe nachzuweisen.
Es fallen keine Gebühren an.
Das freiwillige Zurücktreten muss in der Grundschule bis spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres beantragt werden, in Schulen der Sekundarstufe I bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien.
In den Fällen an berufsbildenden Schulen, in denen ein Zurücktreten möglich ist, muss dieses spätestens zwei Wochen nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses, in Fällen, in denen kein Halbjahreszeugnis ausgestellt wird, zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres, beantragt werden.
Die Entscheidung wird rechtzeitig vor Ende des Schuljahres getroffen.
- § 27 Grundschulordnung (GSchO)
- § 44 Übergreifende Schulordnung
- § 67 Abs. 3 (i. V. m. § 65 Abs. 1) Übergreifende Schulordnung
- § 71 Übergreifende Schulordnung
- § 80 Übergreifende Schulordnung
- § 31 Abiturprüfungsordnung
- § 27 Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
- § 54 Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
In allen Fällen ist ein Widerspruchsverfahren zulässig. Bei einer Ablehnung des freiwilligen Zurücktretens in der Sekundarstufe I können Einwände gegen den Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz auch der Schulleitung vorgetragen werden, die die Eltern berät und entscheidet, ob der Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz beanstandet wird.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
08.12.2022
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Berufsbildende Schule Andernach
BBS Andernach
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Berufsbildende Schule Mayen
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Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Pflegeschule St. Elisabeth Mayen
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Rhein-Mosel-Fachklinik Krankenpflegeschule Andernach
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Grundschule St. Georg Urmitz
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Lindenbaum-Grundschule St.Sebastian
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56220 Sankt Sebastian
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Grundschule Kaltenengers Pater-Wald-Schule
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56220 Kaltenengers
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Grundschule Mülheim-Kärlich St. Peter und Paul
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56218 Mülheim-Kärlich
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Grundschule Mülheim-Kärlich Christophorus
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56218 Mülheim-Kärlich
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Grundschule Mülheim-Kärlich Kirschblütenschule
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56218 Mülheim-Kärlich
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Grundschule Brey
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Grundschule Papst Johannes XXIII Niederfell
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Cusanus-Schule Grundschule Münstermaifeld
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56294 Münstermaifeld
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56299 Ochtendung
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56330 Kobern-Gondorf
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Grundschule St. Peter Andernach
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Grundschule St. Stephan Andernach
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Grundschule Rhens - Schule am Königsstuhl -
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Grundschule Spay
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Grundschule Medardus Bendorf
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Grundschule Urbar
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Peter-Friedhofen-Grundschule Weitersburg
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56191 Weitersburg
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Astrid-Lindgren-Grundschule Winningen
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56333 Winningen
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Grundschule Oberfell
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56332 Oberfell
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Grundschule Lehmen
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Grundschule Dieblich
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Grundschule Bodelschwingh Bendorf
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Grundschule Hinter Burg Mayen
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Grundschule Herresbach
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56729 Herresbach
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56729 Kehrig
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Grundschule Kirchwald
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56729 Kirchwald
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Grundschule Kürrenberg Mayen
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56727 Mayen
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Grundschule Langenfeld
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56729 Langenfeld
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Grundschule Boos
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56729 Boos
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Grundschule Clemens Mayen
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56727 Mayen
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Grundschule Am Nastberg Eich
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Freie Montessorischule Sonnenschein-Mendig Staatlich genehmigte Grundschule Ersatzschule in Trägerschaft des Montessorizentrums Sonnenschein gemeinnütziger e.V.
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56743 Mendig
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Grundschule Stromberg Bendorf
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56170 Bendorf
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Grundschule Thür
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56743 Thür
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Grundschule St. Johann
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56727 Sankt Johann
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St. Jakobus d.Ä.-Grundschule Lonnig
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56295 Lonnig
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Grundschule St. Georg Polch
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56751 Polch
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Grundschule Martinsburg Hausen
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56727 Mayen
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Grundschule Monreal
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56729 Monreal
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Grundschule Martinschule Andernach
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Grundschule Namedy Andernach
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56626 Andernach
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Grundschule Niederwerth
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56179 Niederwerth
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Grundschule Pfarrer Bechtel Mendig
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56743 Mendig
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Freie Waldorfschule Mayen
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56727 Mayen
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Integrierte Gesamtschule Maifeld in Polch
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56751 Polch
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Integrierte Gesamtschule Pellenz in Plaidt
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56637 Plaidt
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UNESCO-Projektschule am Bernardshof FSP sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
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56727 Mayen
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Herz-Jesu-Haus Kühr FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
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56332 Niederfell
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Genoveva-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung und motorische Entwicklung Förderschule
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56727 Mayen
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Theodor-Heuss-Schule FSP Lernen Förderschule
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56170 Bendorf
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Stephanus-Schule FSP Lernen Förderschule
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56751 Polch
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Elisabeth-Schule FSP Lernen Förderschule
Adresse
56727 Mayen
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Elisabethschule FSP Lernen Förderschule
Adresse
56626 Andernach
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Kurfürst-Balduin-Gymnasium Münstermaifeld
Adresse
56294 Münstermaifeld
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Kurfürst-Salentin-Gymnasium Andernach
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56626 Andernach
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Wilhelm-Remy-Gymnasium Bendorf
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56170 Bendorf
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Megina-Gymnasium Mayen
Adresse
56727 Mayen
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Mittelrhein-Gymnasium im Schulzentrum Mülheim-Kärlich
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56218 Mülheim-Kärlich
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Priv. Schönstätter Marienschule Gymnasium Vallendar
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56179 Vallendar
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Bertha-von-Suttner-Gymnasium Andernach
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56626 Andernach