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Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

Der FQN wird ausgestellt über den

  • Erwerb der Grundqualifikation,
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
  • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Cochem-Zell

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Sofern ein Fahrerqualifikationsnachweis beschädigt oder gestohlen wurde, ist an der Führerscheinstelle zu verweisen.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier

Dasbachstr. 15c
54292 Trier
+49 651 9796-0
+49 651 9796-1480
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