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mixins.searchInfo_searchTermSuchtberatung wahrnehmen

Suchtberatung wahrnehmen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.

Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?

  • Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
  • eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.

Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.

Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Sozialpsychiatrischer Dienst, AG Jugendzahnpflege

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

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