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Jagdschein erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Altenkirchen (Ww.)

Setzen Sie sich mit diesen Mentoren in Verbindung und fragen Sie nach weiteren Einzelheiten.

Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile:
Begonnen wird mit der Schießprüfung (Flintenschießen; Büchsenschießen und Schießen mit einer Kurzwaffe (Pistole oder Revolver). Die Schießkenntnisse werden Ihnen von waffensachkundigen Personen im Rahmen eines regelmäßigen Schießtrainings auf dem Schießstand des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz -Kreisgruppe Altenkirchen- in Altenkirchen vermittelt.

In der schriftlichen- und der mündlich praktischen Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse in folgenden Prüfungsfächern nachweisen:
 

  1. Tierarten, Wildbiologie, Wildkrankheiten, Behandlung des erlegten Wildes (Wildbret-Hygiene).
  2. Jagdbetrieb, jagdliches Brauchtum, Unfallverhütung, Führung und Haltung von Jagdhunden.
  3. Wildhege, Land- und Waldbau, Verhütung und Beurteilung von Wildschäden.
  4. Waffenrecht, Führung von Jagdwaffen, Grundzüge der Waffentechnik.
  5. Jagdrecht.
  6. Tierschutz, Naturschutz und Landespflege.

Die schriftliche Prüfung findet - landeseinheitlich - in der Regel am zweiten Mittwoch im Mai jedes Jahres statt.

Wir sind gerne für Sie da!

Oft ist es gar nicht notwendig, persönlich vorzusprechen. Jagdliche Angelegenheiten, insbesondere die Verlängerung des Jagdscheins, können postalisch erledigt werden. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner ab, ob für Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren Sie dann einen Termin!

Folgende aktive Ausbilder (Mentoren) von Jagdscheinanwärtern wurden durch die Kreisverwaltung Altenkirchen nach § 23 Abs. 3 Landesjagdverordnung (LJVO) bestellt:
  • Hans Jürgen Rübesam; 57632 Flammersfeld, Forsthausstr. 5; Tel.: 0160-6311268
  • Raimund Reuber; 51597 Morsbach-Steimelhagen, Holpener Str. 17, Tel.: 02294/9996533
  • Sven Reuber; 51597 Morsbach-Steimelhagen; Holpener Str. 17, Tel.: 02294/9996533
  • Sebastian Niederer; 57586 Weitefeld, Ringstr. 3, Tel.: 02743/9342006
  • Mike Thieke; 57584 Scheuerfeld; Bornstr. 48; Tel.: 0160/2406371
  • Stephan Schnura; 57632 Flammersfeld; Rheinstr. 35, Tel.: 02685/988863
  • Lothar Böhringer; 57612 Birnbach, Lerchenweg 9, Tel.: 02681/3294
  • Sebastian Jakob, 57518 Betzdorf, Engelsteinstr. 20, Tel. 0160/8440494
  • Eberhard Raßbach, 57610 Altenkirchen, Bergstr. 24, Tel: 0157/77395542
  • Björn Reuber, 57597 Morsbach, Holpener Str. 17, 015730190526
  • Uwe Oppermann, 57518 Betzdorf, Raiffeisenstr. 25, (Tel. 0151/15701335)
  • Heiko Fries, 57520 Derschen, Kirchweg 34, 0175/2471309
  • Wolfgang Meyer, Am Koppelberg 8, 57520 Niederdreisbach, Tel. 0170/7700351
  • Evgenia Bitzer, Wiesenstr. 16, 57614 Berod, Tel. 015170233682


Kreisverwaltung Altenkirchen
-Untere Jagdbehörde-
Stand: 28.02.2022

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen (Westerwald)
+49 2681 81-2301Bemerkung:
Ausländerangelegenheiten
+49 2681 81-2390Bemerkung:
Ordnungsamt

Öffnungszeiten [DE]

Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor.    
-with appointment only-

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