Schornsteinfeger
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Eigentümer von Grundstücken und Räumen (Eigentumswohnungen) sind verpflichtet, die Reinigung und Überprüfung ihrer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie weitere vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. Der Nachweis durchgeführten Arbeiten erfolgt durch vorgeschreibene Formblätter, die vom Eigentümer dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auszuhändigen sind, es sei denn, dass dieser die Arbeiten selbst ausgeführt hat.
Zurzeit sind im Kreisgebiet siebzehn Kehrbezirke eingerichtet, die jeweils von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verwaltet werden.
Die wichtigsten Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind:
- Ausführung der durch die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten,
- Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen oder ähnlicher Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit,
- Überwachung der Beseitigung von Mängeln,
- Beratung in feuerungstechnischen Fragen.
Die von den Hauseigentümern zu veranlassenden Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten ergeben sich aus dem sogenannten "Feuerstättenbescheid", den der zuständige Bezirkschornsteinfeger den Eigentümern bis spätestens zum 31. Dezember 2012 zugestellt haben muss.
Durch das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) sind Hauseigentümer verpflichtet, die Durchführung der fälligen Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht zu veranlassen. Die Ausführung können Sie frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger übertragen, die Ihnen die ordnungsgemäße Durchführung nach Abschluss der Arbeiten auf dafür vorgesehenen Formularen bestätigen müssen. Diese müssen Sie dann an Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiterleiten. Dieser überwacht die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten und die Einhaltung der Fristen und löst gegebenenfalls Mahnungen beziehungsweise Ersatzvornahmen aus.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Gebührenrechnung, ist zunächst der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger der richtige Gesprächspartner. Im Einzelfall ist eine Auskunft hierzu auch bei uns erhältlich.
Internetseite des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks