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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Kraftfahrzeugzulassung

Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Bemerkung:
KFZ-Zulassung Altenkirchen
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)
Bemerkung:
Außenstelle KFZ-Zulassung Kirchen
+49 2681 81-0Bemerkung:
KFZ-Zulassung Altenkirchen
+49 2741 688-228Bemerkung:
Außenstelle KFZ-Zulassung Kirchen
+49 2681 81-2380Bemerkung:
KFZ-Zulassung Altenkirchen
+49 2741 688-228Bemerkung:
Außenstelle KFZ-Zulassung Kirchen
www.kreis-ak.deBemerkung:
KFZ-Zulassung Altenkirchen
www.kirchen-sieg.deBemerkung:
Außenstelle KFZ-Zulassung Kirchen

KFZ-Zulassung Altenkirchen
Montag - Mittwoch   08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag             08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag                   08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

KFZ-Zulassung Kirchen
Montag - Mittwoch  08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag            08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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