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Vorsorgevollmacht

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten Sie schon jetzt eine andere Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Soziales - Allgemeine Sozialverwaltung (Referat 40)

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen (Westerwald)
+49 2681 81-2400

Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

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