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Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.

Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.

In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Kindetagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. fünf fremde Kinder gleichzeitig von einer Kindertagespflegeperson betreut werden

Rheinland-pfälzische Kindertagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.

Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Kindertagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Be achten Sie auch, dass die Kindertagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Kindertagesbetreuung, Planung, Vormundschaften

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen (Westerwald)
+49 2681 81-2500

Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

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