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Wahlen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Ahrweiler

Informationen zu den verschiedenen Wahlen

In Deutschland werden mehrere Gremien/­Organe gewählt. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen verschiedenen Wahlen aufzeigen und dazu nähere Informationen bieten:

Kommunalwahl

Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Hierbei haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit, ihre kommunalen Vertretungskörperschaften zu wählen. Wahlberechtigte müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine (Haupt-)Wohnung haben.

Bei der Kommunalwahl werden je nach Wohnort insbesondere folgende Räte gewählt:

  • Ortsbeirat
  • Gemeinderat
  • Stadtrat
  • Verbandsgemeinderat
  • Kreistag

Landratswahl

Die/­der Landrätin/­Landrat wird für die Dauer von 8 Jahren direkt durch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gewählt.

Die/der Landrätin/Landrat ist nicht nur Leiter/in der Kreisverwaltung und somit Vorgesetzte/r aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern sie/er ist nach den Vorgaben der Landkreisordnung ebenfalls Vorsitzende/r des Kreistages. In dieser Funktion ist die/der Landrätin/Landrat verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und dessen Ausschüssen.
Die letzte Landratswahl fand im Jahr 2022 statt.

Landtagswahl

Der rheinland-pfälzische Landtag wird alle 5 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt.
Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz leben. Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme wählen Sie einen Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis. Mit der Landesstimme wählen Sie eine Landesliste oder Bezirksliste.

Bundestagswahl

Der Bundestag ist die Volksvertretung in Deutschland. Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er das wichtigste Organ der Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er setzt sich aus grundsätzlich 598 Abgeordneten zusammen, die alle 4 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt werden.

Europawahl

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle 5 Jahre statt. Die Europa-Abgeordneten werden in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahl gewählt.


Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 1.1 - Personal

Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
02641 975-0
02641 975-456

Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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