Sperrmüll Entsorgung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Entsorgung von Sperrmüll kann
- durch Abholung
- durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle
erfolgen.
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise für Landkreis Ahrweiler
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abfallwirtschaftsbetrieb
Besucheranschrift
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
Telefon
02641 975-0
Fax
02641 975-456
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr