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mixins.searchInfo_searchTermInformationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen mitteilen

Informationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen mitteilen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Informationsbeauftrage müssen gemäß Arzneimittelgesetz die nötige Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.

Sie sind unter anderem dafür verantwortlich, dass Folgendes mit dem Inhalt der Zulassung oder der Registrierung der Arzneimittel übereinstimmt:

  • die Kennzeichnung,
  • die Packungsbeilage,
  • die Fachinformation und
  • die Werbung.

Sie müssen Ihre Mitteilung an die im jeweilgen Bundesland zuständige Behörde schicken.

Bei mehreren Informationsbeauftragten müssen Sie deren Verantwortungsbereiche eindeutig voneinander abgrenzen. Zur Beurteilung der Abgrenzung müssen Sie die Regelungen vorlegen, die Sie als Erlaubnisinhaber schriftlich oder elektronisch festgelegt haben.

Ihre zuständige Stelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
+49 261 4041-1
+49 261 4041-407
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