Kreistagswahl: Wahlergebnisse ermitteln
Quelle: BUS Rheinland-PfalzNach Schluss der Wahlhandlung wird das Ergebnis der Wahl öffentlich durch den Wahlvorstand ermittelt.
Sobald das Wahlergebnis festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher unverzüglich an die Gemeindeverwaltung. In Gemeinden mit mehreren Stimmbezirken und mit Briefwahlvorständen sind alle Wahlergebnisse von der Gemeindeverwaltung, in Ortsgemeinden vom Ortsbürgermeister, zum Gemeindeergebnis zusammenzufassen. Das Gemeindeergebnis für die Wahl zum Kreistag wird dem Kreiswahlleiter gemeldet. Ortsgemeinden melden es der Verbandsgemeindeverwaltung, die das Verbandsgemeindeergebnis zusammenstellt und dem Kreiswahlleiter meldet.
Der Kreiswahlleiter stellt die gemeldeten Ergebnisse zum vorläufigen Ergebnis im Wahlgebiet zusammen. Das endgültige Ergebnis im Wahlgebiet wird vom Kreiswahlausschuss festgestellt.
Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, innerhalb einer Woche nach Zustellung der Benachrichtigung zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.
Die Zuständigkeit obliegt dem Wahlvorstand, Kreiswahlausschuss, Kreiswahlleiter.
Der Kreiswahlleiter macht das festgestellte Wahlergebnis öffentlich bekannt. Die Bekanntmachung hat die Zahl der auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen entfallenden Sitze und die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes zu enthalten.
Informationen zu den verschiedenen Wahlen
In Deutschland werden mehrere Gremien/Organe gewählt. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen verschiedenen Wahlen aufzeigen und dazu nähere Informationen bieten:
Kommunalwahl
Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Hierbei haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit, ihre kommunalen Vertretungskörperschaften zu wählen. Wahlberechtigte müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine (Haupt-)Wohnung haben.
Bei der Kommunalwahl werden je nach Wohnort insbesondere folgende Räte gewählt:
- Ortsbeirat
- Gemeinderat
- Stadtrat
- Verbandsgemeinderat
- Kreistag
Landratswahl
Die/der Landrätin/Landrat wird für die Dauer von 8 Jahren direkt durch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gewählt.
Die/der Landrätin/Landrat ist nicht nur Leiter/in der Kreisverwaltung und somit Vorgesetzte/r aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern sie/er ist nach den Vorgaben der Landkreisordnung ebenfalls Vorsitzende/r des Kreistages. In dieser Funktion ist die/der Landrätin/Landrat verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und dessen Ausschüssen.
Die letzte Landratswahl fand im Jahr 2022 statt.
Landtagswahl
Der rheinland-pfälzische Landtag wird alle 5 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt.
Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz leben. Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme wählen Sie einen Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis. Mit der Landesstimme wählen Sie eine Landesliste oder Bezirksliste.
Bundestagswahl
Der Bundestag ist die Volksvertretung in Deutschland. Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er das wichtigste Organ der Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er setzt sich aus grundsätzlich 598 Abgeordneten zusammen, die alle 4 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt werden.
Europawahl
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle 5 Jahre statt. Die Europa-Abgeordneten werden in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahl gewählt.
29.11.2022
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