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Familienerholung und Familienfreizeiten – Förderung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besondere Relevanz hat.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt insbesondere Mehr-Kinder-Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Individualzuschüsse  bei der Finanzierung von gemeinsamen Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, d.h. das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tage.

Der allgemeine Zuschuss beträgt

  • 25,00 € pro Tag und Kind
  • 30,00 € für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung
  •  Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 10,00 € pro Tag und Elternteil.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

Moltkestraße 19
54292 Trier
+49 651 1447-0
+49 651 1447-253
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