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Abfallentsorgernummer beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Bei Erzeugernummern handelt es sich um die betriebsbezogene Kennnummern,. Erzeugernummern sind in der Regel standortbezogen vergeben. Sie erhalten die Nummer durch die zuständige Behörde.

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Ihre zuständige Stelle:

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

Die SAM nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:

  • Knotenstelle für Rheinland-Pfalz im abfallrechtlichen Nachweisverfahren,
  • Zentrale Stelle für die Lenkung und Kontrolle der Sonderabfallströme vom Erzeuger zum Entsorger,
  • Erteilung von Behördenbestätigungen und landesrechtlichen Zuweisungen für Entsorgungsnachweise,
  • Kontrolle von Begleitscheinen im Nachweisverfahren,
  • Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln,
  • Erteilung von Erlaubnissen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln bei gefährlichen Abfällen,
  • Durchführung des Notifizierungsverfahrens bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen,
  • Beratung über Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen,
  • Überprüfung der Registerpflicht – auch für nicht gefährliche Abfälle.

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