Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermArztregister Eintragung beantragen

Arztregister Eintragung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Deutschland eine vertragsärztliche oder vertragstherapeutische Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen wollen, müssen Sie sich beim Arztregister eintragen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister.  Zuständig für die Arztregistereintragung ist immer die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip). Die Eintragung in das Arztregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/ -psychotherapeutischen Tätigkeit.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
+49 6131 326-326
+49 6131 326-327
Alle Informationen anzeigen