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Studienplatz Abmeldung (Exmatrikulation)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Einschreibung wird auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch automatisch aufgehoben. Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule und damit Ihr Status als Studentin bzw. Student erlischt durch die Exmatrikulation.

Exmatrikulation auf Antrag bspw.:

  • Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
  • Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch

Exmatrikulation von Amts wegen bspw.:

  • erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
  • bei nicht ordnungsgemäß vorgenommener Rückmeldung zum Folgesemester
  • Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Universität Trier

Universitätsring 15
54286 Trier
+49 651 201-0
+49 651 201-4299

BAföG-Amt
Mittwoch, Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr

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