Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGrundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein.
Schülerbeförderungskosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung an übernommen. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Aus diesem Grund sollte der Antrag vor Beginn des Schuljahres gestellt werden. Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Schulbesuchs einmal zu stellen. Ein erneuter Antrag ist insbesondere erforderlich, wenn sich der Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers ändert, die Schülerin bzw. der Schüler die Schule wechselt oder die Beförderungsart sich ändert. Änderungen der in dem Antrag auf Schülerbeförderung gemachten Angaben (insbesondere bei Wohnsitzwechsel, Schulwechsel, Abbruch des Schulbesuchs) sind der Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
Bei Wegfall der Voraussetzungen, die der Bewilligung der Schülerbeförderungskosten zu Grunde lagen (z. B. Länge des Schulweges, tatsächlicher Schulbesuch), entfällt die Übernahme der Beförderungskosten ab dem Zeitpunkt, in dem die Veränderung eingetreten ist.
Der Antrag auf Schülerbeförderung ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.
Der Schulweg ist für die Schülerin oder den Schüler nicht zumutbar. Dies ist dann der Fall, wenn der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, bei den weiterführenden Schulen länger als 4 Kilometer oder der Schulweg besonders gefährlich ist. Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind für die Zumutbarkeit des Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung maßgebend.
Der Anspruch auf Schülerbeförderung bezieht sich auf die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart.
Die Fahrkosten werden nur bis zur nächstgelegenen Schule übernommen. Wird eine andere als die nächstgelegene Schule besucht, werden die Kosten nur in der Höhe übernommen, wie sie beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstehen würden.
Beim Besuch der Sekundarstufe II (Klasse 11 bis 13) der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen sowie in den Vollzeitbildungsgängen der Fachschulen, für deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zwingend erforderlich ist, der beruflichen Gymnasien, der Höheren Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Berufsoberschule muss zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen eine Einkommensgrenze unterschritten sein, damit ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme besteht.
Die Einkommensgrenze richtet sich nach den Familienverhältnissen und beträgt für Schülerinnen und Schüler im Haushalt mit
der Eltern*eines Elternteilseinem Kind26.500,00 Euro22.750,00 Eurozwei Kindern30.250,00 Euro26.500,00 Eurodrei Kindern34.000,00 Euro30.250,00 Eurovier Kindern37.750,00 Euro34.000,00 Euro
(* bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen lebt)
Als Einkommen wird in der Regel das Bruttoeinkommen berücksichtigt. Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Kreisverwaltung. Wird die Einkommensgrenze überschritten, können keine Kosten für die Beförderung durch den Landkreis übernommen werden.
Hinweis:
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet Ihnen ab sofort die Möglichkeit, den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten ganz bequem online zu stellen. Unter Berücksichtigung der Abgabefrist können Anträge auf diese Weise 7 Tage die Woche rund um die Uhr gestellt werden.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.
Es fallen keine Gebühren an.
Der Antrag sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.
Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.
Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid beizufügen.
- Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten für Kindergärten
- Antrag auf Übernahme von Schülerkosten bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr
- Antrag auf Übernahme von Fahrkosten durch den Landkreis Vulkaneifel für Schülerinnen und Schüler in den Vollzeitbildungsgängen
- Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr der SchülerInnen der Klassen 11-13
- Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr für die SchülerInnen der Klassenstufe 5-10
- Merkblatt zum Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten
- Merkblatt zur Übernahme der Fahrtkosten für die Fachoberschule
- Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr für SchülerInnen der Fachoberschule
- Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr für die SchülerInnen der Berufsbildenden Schule
Wie erfolgt die Beförderung?
Im Bereich des Landkreises sind fast alle Fahrten zu den Schulen in den öffentlichen Linienverkehr integriert. Grundsätzlich wird der Beförderungsanspruch deshalb realisiert, indem Fahrkarten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beim jeweiligen Verkehrsträger bestellt und die Kosten hierfür übernommen werden. Die Fahrkarten gelten immer für ein Schuljahr.
Ist die Beförderung mit bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar, sollen grundsätzlich Schulbusse eingesetzt werden. In bestimmten Fällen können auch Fahrkosten für die private Beförderung übernommen werden.
Verkehrsträger im Bereich des Landkreises Vulkaneifel
- DB Regio Bus Rhein-Mosel u. Mitte GmbH, Abo-Center Koblenz, Neversstraße 8, 56068 Koblenz, 0261-29634672, regiobusmitte.abo@deutschebahn.com
- DB Vertrieb GmbH, Abo-Team, Postfach 80 02 50, 21002 Hamburg, 0180-6033099, abo-rlp@bahn.de
- Linden-Reisen GmbH & Co. KG, Schwammertstr. 28, 54589 Stadtkyll, 06597-902530, linie@linden-reisen.de
- Geb. André GmbH, Auf Rietzfeld 5, 54595 Prüm, 06551-8839100, info@andre-bus.de
Umstellung Deutschlandticket/Chipkarte zu Handyticket
Zur Umstellung der Chipkarte auf ein Handyticket (und umgekehrt) nutzen Sie bitte folgenden Link: https://www.dbregiobus-mitte.de/tickets/dt-aenderung-kostentraeger
Verlust der Fahrkarte
Bei Verlust des Deutschlandtickets müssen Sie sich schriftlich an die Vertriebsstelle der DB Regio Mitte Koblenz wenden.
DB Regio Bus Mitte
Bus Rhein-Mosel u. Mitte GmbH
Abo-Center Koblenz
Neversstraße 8
56068 Koblenz
Tel.: 0261 29634672
E-Mail: regiobusmitte.abo@deutschebahn.com
Alternativ können Sie eine Ersatzkarte für das Deutschland-Ticket oder die Zugangsdaten für das Handyticket online unter https://www.dbregiobus-mitte.de/tickets/dt-ersatzkarte-beantragen beantragen. Wenn Sie Ihre Abonummer nicht kennen, können Sie das Feld frei lassen.
18.11.2020
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Gerolstein
Die Verbandsgemeinde Gerolstein gehört zum Landkreis Vulkaneifel und umfasst die Städte Gerolstein und Hillesheim sowie die Ortsgemeinden Basberg, Berlingen, Berndorf, Birgel, Birresborn, Densborn, Dohm-Lammersdorf, Duppach, Esch, Feusdorf, Gönnersdorf, Hallschlag, Hohenfels-Essingen, Jünkerath, Kalenborn-Scheuern, Kerpen (Eifel), Kerschenbach, Kopp, Lissendorf, Mürlenbach, Neroth, Nohn, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, Ormont, Pelm, Reuth, Rockeskyll, Salm, Scheid, Schüller, Stadtkyll, Steffeln, Üxheim, Walsdorf und Wiesbaum-Mirbach.
Besucheranschrift
54568 Gerolstein
Besucheranschrift
54576 Hillesheim
Besucheranschrift
54584 Jünkerath
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Adresse
54550 Daun
Postanschrift
54543 Daun
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Schulen, Liegenschaften und ÖPNV
Besucheranschrift
54550 Daun
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Besucheranschrift
54550 Daun