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mixins.searchInfo_searchTermEinschulungsuntersuchung teilnehmen

Einschulungsuntersuchung teilnehmen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

Kirchstraße 15
53518 Adenau
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Wilhelmstraße 36
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bemerkung:
ehemaliges AOK Gebäude
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Wilhelmstraße 23
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Lindenstraße 7
53489 Sinzig
Bemerkung:
(gegenüber Bahnhof)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Wilhelmstraße 59
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02636 9740-500
02636 9740101
02641 975-0
02641 975-610
02641 975-660
02642 901966
02691 305320
02641 975-456
02641 975-699

Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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