96. Newsletter BUS MASTD Rheinland-Pfalz Dezember 2025
Gesendet am 05.01.2026 08:02 von BUS RLP
NEWSLETTER BUS MASTD RHEINLAND-PFALZ Dezember 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit den 96. Newsletter (Dezember 2025) für den Zuständigkeitsfinder des MASTD Rheinland-Pfalz bus.rlp.de. Dieser Newsletter beinhaltet, wie gewohnt, die Übersichten zu neuen und aktualisierten Leistungen des BUS RLP und weitere interessante Hinweise und Tipps. Wir informieren Sie über Updates und geben praktische Vorschläge zur Arbeit mit dem BUS Rheinland-Pfalz.
Die FIM-Landesredaktion wünscht Ihnen einen guten und erfolgreichen Start ins neue Jahr!
1. Leistungslöschung
2. Hinweise zum künftigen Umgang mit Änderungen von Leistungsschlüsseln im BUS RLP
3. Modernisierung der Infodienste: Bereitstellung neuer Benutzeroberfläche für die Onlinedienste
4. Tipp des Monats: Korrekte Pflege von Onlinediensten
5. Infodienste Sprechstunde Januar 2026
6. Folgende Leistungen wurden neu hinzugefügt
7. Folgende Leistungen wurden aktualisiert
- Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff (99101004012002, ID 236664961)
- Begründung: Detaillierungsleistung ist obsolet, da es sich um den gleichen Prozess wie in der Ersatzleistung handelt; Ersatzleistung: Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen (99101004012000, ID 8967286)
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland (99101004012001, ID 236664957)
- Begründung: Detaillierungsleistung ist obsolet, da es sich um den gleichen Prozess wie in der Ersatzleistung handelt; Ersatzleistung: Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen (99101004012000, ID 8967286)
- Förderung der Altersteilzeit (99038009027000, ID 203709768)
- ersatzlose Löschung, da Leistung nicht mehr existiert
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Bitte entfernen Sie alle verknüpften Daten (Organisationseinheiten, Spezialisierungen, Online-Dienste etc.) bis zum 02.02.2026 und hängen diese an die angegebenen Alternativleistungen. |
2. Hinweise zum künftigen Umgang mit Änderungen von Leistungsschlüsseln im BUS RLP
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie methodische Vorgaben führen dazu, dass Leistungen gelegentlich gelöscht und durch andere ersetzt werden. Existieren die Ersatzleistungen bereits im BUS, erfolgt eine Vorankündigung der zu löschenden Leistungen in diesem Newsletter, wobei die jeweiligen Ersatzleistungen benannt werden. Im Anschluss steht Ihnen ein Zeitraum von vier Wochen zur Verfügung, um Ihre Daten entsprechend anzupassen. Sie müssen dann die Alternativleistung zu Ihren Daten (Organisationseinheiten, Onlinedienste) hinzufügen und gleichzeitige die bisherige Leistung davon entfernen.
Wir informieren Sie zukünftig ebenfalls im Newsletter, wenn sich durch die genannten Änderungen der Leistungsschlüssel einer bestehenden BUS-Leistung ändert, da dies unter Umständen Auswirkungen auf die Funktionalität Ihres Onlinedienstes haben kann.
Dazu folgendes Beispiel:
Der Leistungsschlüssel 99108002006000 Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung wird zur Löschung vorgesehen und ist im BUS der Leistung mit der ID 8962630 zugeordnet. Der zu löschende Schlüssel soll nun durch 99108058006000 Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung ersetzt werden und somit würde der BUS-Leistung mit der ID 8962630 nun der neue Schlüssel zugeordnet werden. Jeder Datensatz (also jede zentrale Leistung, Spezialisierung, Organisationseinheit, Onlinedienst, Formular etc.) hat eine systeminterne ID im BUS, die nicht veränderbar ist. Diesem Datensatz - in dem Fall der Leistung - kann dann jeweils ein Leistungsschlüssel zugeordnet werden. Diese Zuordnung kann jedoch geändert werden und wird „Umschlüsselung“ genannt. Dies wird durch die Landesredaktion vorgenommen und hat keine Auswirkungen darauf, dass die Leistung weiterhin mit Ihren Spezialisierungen, Organisationseinheiten, Onlinediensten etc. verknüpft ist. Diese Zuordnung bleibt bestehen und es gibt an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf Ihrerseits.
Sollte die BUS-Leistung mit Ihren Onlinediensten verknüpft sein, erfolgt eine Umschlüsselung nicht mehr unmittelbar. Sie haben ab sofort einen Zeitraum von vier Wochen, um zu überprüfen, ob eine Schlüsseländerung der bestehenden BUS-Leistung Auswirkungen auf die Funktionalität Ihres Onlinedienstes hat. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Hersteller Ihres Onlinedienstes. Nach Ablauf der Frist und ohne Rückmeldung Ihrerseits führen wir die Umschlüsselung im BUS durch.
Wenn einer Leistung im BUS ein anderer Leistungsschlüssel zugeordnet wird und dafür auch ein neuer Bundesstammtext zur Verfügung steht, wird dieser ebenfalls in den BUS übernommen und kann die Leistung dadurch inhaltlich verändern. In solchen Fällen sollten Sie wie üblich prüfen, ob Ihre Spezialisierung noch zum neuen Leistungstext passt. Falls diese „Umschlüsselung“ die zentrale Leistung inhaltlich betrifft, finden Sie diese Änderung wie gewohnt im Newsletter im Abschnitt „Neue und aktualisierte Leistungen“.
Folgenden Leistungen werden zum 02.02.2026 umgeschlüsselt:
- zu löschender Leistungsschlüssel: 99108002006000 Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung (ID im BUS: 8962630)
- wird ersetzt durch: 99108058006000 Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung
- zu löschender Leistungsschlüssel: 99108012005004 Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen (ID im BUS: 8960924)
- wird ersetzt durch: 99108004001001 Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung vom Verbot Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
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zu löschender Leistungsschlüssel: 99108012005005 Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen (ID im BUS: 8968827)
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wird ersetzt durch: 99108004001002 Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung vom Verbot der Werbung und Propaganda
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zu löschender Leistungsschlüssel: 99063051016000 Emissionserklärung nach 11. BlmSchV anerkennen lassen (ID im BUS: 8964267)
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wird ersetzt durch: 99063051261000 Emissionserklärung nach BImSchV 11 Entgegennahme
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3. Modernisierung der Infodienste: Bereitstellung neuer Benutzeroberfläche für die Onlinedienste
Die Modernisierung der Infodienste schreitet weiter voran. Die Infodienste bilden das Produkt hinter dem BUS Rheinland-Pfalz, wobei der Zuständigkeitsfinder (ID ZUFI) als zentrales Element die Bereitstellung der zentralen Leistungen und die Pflege Ihrer Zuständigkeitsdaten ermöglicht.
Im Rahmen des ersten Schrittes der Modernisierung wurde die Benutzeroberfläche der Onlinedienste überarbeitet. Diese ist nun moderner und nutzerfreundlicher gestaltet und wird in Kalenderwoche 50 im Schulsystem des BUS für Sie freigeschaltet.
Für einen schnellen Einstieg und zur besseren Orientierung steht Ihnen die Kurzanleitung zur Nutzung ID ZUFI zur Verfügung.
Schauen Sie sich die neue Ansicht gerne an und senden Sie Ihre Rückfragen beziehungsweise Feedback an support@tsa.de. Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen, die uns dabei helfen, die Infodienste weiter zu verbessern.
4. Tipp des Monats: Korrekte Pflege von Onlinediensten
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Bitte beachten Sie, dass Sie Links zu Ihren Onlinediensten prinzipiell nicht innerhalb Ihrer Spezialisierungen hinterlegen sollten, sondern unter "ZF >> Onlinedienste". |
Dies ermöglicht Ihnen, Informationen zu einem Onlinedienst einmal zentral zu pflegen und – falls benötigt – mit mehreren Leistungen zu verknüpfen. Dadurch wird Ihnen viel Pflegearbeit erspart, da Sie beispielsweise bei der Änderung eines Zugangslinks oder anderer Parameter die Anpassung lediglich im Onlinedienst selbst vornehmen müssen.
Die manuelle Pflege an betroffenen Spezialisierungen, die Sie eventuell auch erst einmal ausfindig machen müssen, entfällt dadurch.
5. Infodienste Sprechstunde Januar 2026
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Gern informieren wir Sie zu der kommenden Infodienste-Sprechstunde des Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz. Diese findet am 28.01.2026 von 09:00 bis 10:00 Uhr statt und wird vom technischen Dienstleister TSA durchgeführt. Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Datenpflege von Organisationseinheiten, Online-Diensten oder Spezialisierungen im BUS RLP stellen. Das Team der TSA steht Ihnen mit Tipps und Tricks zur Seite. |
Für die Infodienste-Sprechstunde ist prinzipiell keine Anmeldung notwendig. Sie findet über Microsoft Teams statt. Die Zugangsinformationen zur Sprechstunde können Sie jederzeit unter TSA - Veranstaltungen entnehmen. Dort werden Ihnen die Zugangsdaten zentral offeriert. Die Einwahl ist mittels des Links oder alternativ einer zugehörigen Konferenz-ID möglich.
6. Folgende Leistungen wurden neu hinzugefügt
- Nachbeurkundung einer Geburt auf ausländischen Seeschiffen beantragen (99027003026003)
erstellt am: 30.12.2025geändert am: 30.12.2025Bemerkung: Zuständigkeit: Standesamt
- Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden (99128008104000)
erstellt am: 01.12.2025geändert am: 01.12.2025Bemerkung: Zuständigkeit: Städte und Gemeinden
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Redaktioneller Hinweis für die Kommunen:
Bitte ordnen Sie diese Leistungen, soweit sie dafür zuständig sind, Ihren Organisationseinheiten zu und/oder nehmen Spezialisierungen vor. Die Zuständigkeit für eine Leistung entnehmen Sie dem Textblock "An wen muss ich mich wenden?".
Redaktioneller Hinweis für die Ressorts:
Bitte prüfen Sie die neuen Leistungsbeschreibungen Ihres Ressorts und geben Sie Rückmeldung, falls Ergänzungsbedarf besteht (z. B. falsche Ressortzuordnung). Eventuell müssen die LBs noch um rheinland-pfälzische Landesgesetze, ggf. anfallende Gebühren etc. ergänzt werden. Vor allem sollten Angaben über die zuständigen Behörden angeführt werden.
7. Folgende Leistungen wurden aktualisiert
- Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr beantragen (99080018058000)
erstellt am: 21.03.2024geändert am: 29.12.2025Bemerkung: Leistungsaktualisierung mit Gold-Stammtext >> Zuständigkeit: Landesbetrieb Mobilität
- Personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen (99108037226001)
erstellt am: 10.04.2025geändert am: 17.12.2025Bemerkung: Leistungsaktualisierung mit angepasstem Bundesstammtext >> Zuständigkeit: untere Straßenverkehrsbehörden
- Fundsachen melden und Nachfrage stellen (99089017261000)
erstellt am: 11.03.2009geändert am: 19.12.2025Bemerkung: Leistungsaktualisierung mit Bundesstammtext >> Zuständigkeit: Gemeinde / Stadt
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen (99015018148003)
erstellt am: 20.10.2014geändert am: 17.12.2025Bemerkung: Leistungsaktualisierung >> Zuständigkeit: Integrationsämter
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen (99015018148004)
erstellt am: 20.10.2014geändert am: 17.12.2025Bemerkung: Leistungsaktualisierung >> Zuständigkeit: Integrationsämter / Inklusionsämter
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Impressum
Herausgeber dieses Angebots und verantwortlich für dessen Inhalt ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch den Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-2027
Telefax: 06131 16-2452
E-Mail: poststelle@mastd.rlp.de
Ansprechpartner
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Das Land koordiniert hierbei die Inhalte und die Bereitstellung der Technik des Dienstes. Leistungsbeschreibungen werden von den Redakteuren und Redakteurinnen mehrerer Landkreise und einzelner Städte und Gemeinden, oder von Redaktionsverantwortlichen der Landesbehörden erstellt, danach von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landesbehörden fachlich, rechtlich überprüft und dann über eine zentrale Redaktion in den Dienst eingestellt.
Bei Fragen zu redaktionellen Inhalten und zur Nutzung des Dienstes, zur Erstellung eigener kommunaler Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz und bei Fragen zu Anbindungsmöglichkeit der Inhalte des Dienstes an bereits vorhandene kommunale Internetauftritte wenden Sie sich an:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Abteilung 63 - Digitalisierung im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Referat 634, E-Government, Kooperation mit EU, Bund und Kommunen.
E-Mail: fim-landesredaktion@mastd.rlp.de
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