Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent beantragen
Source: Serviceportal Rheinland-Pfalz- Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, sofern bereits ausgestellt oder Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
- Identitätsnachweis (Kopie des gültigen Ausweises/Passes/Aufenthaltstitels)
- amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate.
- ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu seiner Betätigung ggf. Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Sie sich innerhalb der letzten 5 Jahre aufgehalten haben
- ggf. Mustererklärung Strafverfahren
- Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Zertifikat über den Erwerb von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe B2 sowie
28.11.2023
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