Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Source: Serviceportal Rheinland-PfalzIn Abhängigkeit der Verwaltungsleistung liegt die Zuständigkeit bei einer dieser Genehmigungsbehörden:
- Struktur und Genehmigungsdirektion (SGD)
- Landesamt für Geologie und Bergbau RheinlandPfalz (LGB)
- Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt (StV)
- Kreisverwaltung (KrV)
Die jeweilige Zuständigkeitsbehörde können Sie der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) entnehmen.
Processing Time: 6 - 7 MonthsDie zuständige Behörde muss innerhalb von sechs Monaten über eine Änderung und innerhalb von sieben Monaten über die Errichtung und den Betrieb entscheiden.
30.05.2025
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