Niederlassungserlaubnis für eigenständig aufenthaltsberechtigte Ehegatten beantragen
Source: Serviceportal Rheinland-PfalzGebührenhöhe (fix): 113,00 Euro
Bemerkungen:
- Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
- Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
- In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge).
- Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
21.09.2022
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