Stock exchange - Apply for admission
Source: Serviceportal Rheinland-PfalzTo participate in trading as a trading participant, credit institutions, financial services institutions and financial companies require admission. This is issued by the Exchange Management Board.
Each trading participant may have an unlimited number of traders. However, a trading participant must have at least one admitted trader in order to meet the participation requirements for trading.
Admission as a trading participant must be applied for in writing.
The highest state authority in Rhineland-Palatinate is responsible for stock exchange supervision.
Only those persons may be admitted to exchange trading who, in the case of exchange-tradable items, commercially
- purchases and sells them for their own account or
- purchases and sells them in their own name for the account of third parties or
- undertakes the brokerage of contracts for the purchase and sale
and whose business operations require a commercially organized business operation in terms of type and scope.
The admission of a company to participate in stock exchange trading is granted if
- the proprietor or the persons entrusted with the management of the company's business and authorized to represent it in accordance with the law, articles of association or partnership agreement
- are reliable and
- at least one of these persons has the professional qualifications required for securities or commodities trading on the stock exchange;
- the orderly settlement of transactions concluded on the stock exchange is ensured;
- the company provides evidence of equity capital of at least EUR 50,000 (except in the case of credit institutions, financial services institutions or companies operating in accordance with section 53 (1) sentence 1 or section 53b (1) sentence 1 of the German Banking Act that are authorized to conduct financial commission business within the meaning of section 1 (1) sentence 2 no. 4 or to provide a financial service within the meaning of section 1 (1a) sentence 2 nos. 1 to 4 of the German Banking Act);
- no facts justify the assumption that the company, which is obliged to provide evidence of equity capital, does not have the economic capacity required for orderly participation in stock exchange trading, taking into account the proven equity capital.
- Proof of personal reliability of the business owner or the person who manages the business or is authorized to represent it
- Proof of professional suitability of the business owner or the person who manages the business or is authorized to represent it
- Proof of the company's required equity capital (equity capital is defined as the paid-in capital and reserves after deduction of withdrawals by the proprietor or the personally liable partners and loans granted to them as well as any excess debt over the proprietor's free assets)
Any person who wishes to trade on an exchange and must be authorized to trade on the exchange on behalf of a trading participant requires admission as an exchange trader.
19.12.2025
Your responsible office:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Aufgaben des Ministeriums:
Wirtschaftspolitik
Ziel unserer Wirtschaftspolitik ist es, Strukturen zu schaffen, um den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz zukunftsfähig weiter zu entwickeln, damit national und international wettbewerbsfähige Unternehmen erfolgreich für Wertschöpfung und Arbeitsplätze sorgen können.
Wirtschaftsordnung, Berufliche Bildung, Europa
Unsere Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen für die Entwicklung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft zu schaffen und ihre regelkonforme Anwendung zu kontrollieren. Das Ministerium nimmt hierzu koordinierende, administrative und kontrollierende Funktionen in den Bereichen allgemeine Wirtschaftspolitik, europäische Strukturpolitik, Kartellwesen und Wettbewerb, Handwerks- und Gewerberecht, Vergaberecht und allgemeines Preisrecht sowie der Rechtsaufsicht über Kammern und Sparkassen wahr. Weitere Aufgabenschwerpunkte liegen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Darüber hinaus wird die Aufgabe der Vergabekammer Rheinland-Pfalz wahrgenommen. Rheinland-Pfalz grenzt an drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union an; deshalb sind die europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit wichtige Aufgabenbereiche.
Wirtschaftsförderung, Mittelstand
Unser Hauptanliegen ist die gezielte Wirtschaftsförderung, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen in Industrie, Handwerk und sonstigen Dienstleistungsbereichen sowie wirtschaftlichen freien Berufen, um die Wirtschaftskraft in den Regionen des Landes zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben zu verbessern. Dies gilt auch für Regionen, die von dem Abbau militärischer Einrichtungen wirtschaftlich besonders betroffen sind. Dem Aufbau von Netzwerken und Clustern mit Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen kommt zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in Zukunft verstärkt Bedeutung zu. Schwerpunkte sind weiterhin die Beratung und Förderung von Existenzgründern. Neben betrieblichen und Infrastrukturinvestitionen fördert das Land das Beratungs- und Informationswesen. Die Technologiepolitik stellt die Brücke zwischen Wirtschaft und Wissenschaft dar. Wichtige Aufgaben sind dabei die Technologieförderung und der Technologietransfer. Der Einsatz von Finanzmitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung spielt bei dem Erreichen dieser Ziele eine maßgebliche Rolle.
Außenwirtschaft
Die Außenwirtschaftsförderung ist wesentlicher Bestandteil der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsförderung. Es ist unsere Aufgabe, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Auslandsmärkten zu erleichtern. Durch zentrale Marketingmaßnahmen für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz werden Investoren für neue Arbeitsplätze gewonnen und Rheinland-Pfalz als wirtschaftspolitische Zukunftsregion sowie attraktive Kultur- und Tourismuslandschaft im In- und Ausland dargestellt.
Tourismus
Informationen zu den bedeutenden touristischen Attraktionen in Rheinland-Pfalz und den vielfältigen touristischen Angeboten in den zehn rheinland-pfälzischen Tourismusregionen sind auf der Internetseite www.gastlandschaften.deabrufbar.
Plattform für Informationen rund um das Aufgabenfeld Tourismus und den touristischen Austausch ist das Tourismusnetzwerk unter www.tourismusnetzwerk.info. Dort werden in der Rubrik Kontaktdaten auch die Ansprechpartner für Tourismus beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, den Tourismusregionen, IHK und DEHOGA, beim Tourismus- und Heilbäderverband sowie vielen weiteren touristischen Stellen angeboten.
Innovation, Informations- und Kommunikationswirtschaft, Energieaufsicht
Unser Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken und die Gründung innovativer, technologieorientierter Unternehmen zu fördern. Dabei setzen wir als Instrumente die einzelbetriebliche Innovationsförderung und die gezielte Gründerförderung, Innovations- und Gründerzentren sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen zur Innovationsförderung ein. Weitere Aufgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen Rohstoffsicherung und dem integrierten betrieblichen Umweltschutz. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Energieregulierung und der Energieaufsicht wahrgenommen.
Weinbau und Landwirtschaft
Das Ministerium ist Oberste Landesbehörde der Agrarverwaltung.
Im Bereich Weinbau ist es zuständig für Weinrecht, Weinwirtschaftspolitik, Weinüberwachung, Erzeugung, Weinbauforschung, Weinmarkt und Weinmarketing.
Im Bereich der Landwirtschaft ist es zuständig für die produktionstechnischen und umweltrelevanten Aspekte der pflanzlichen und tierischen Erzeugung, für Agrarforschung und Agrarmarketing. Das Ministerium ist außerdem koordinierende Stelle für die Überwachung der Cross Compliance in Rheinland-Pfalz.
Im Bereich der Berufsbildung und Beratung ist das Ministerium zuständig für die Berufs- und Fachschulen Agrarwirtschaft ("Grüne Berufe") sowie für die staatliche Beratung in Fragen von Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau. Der Aufgabenbereich Landesgartenschauen rundet das Spektrum ab.
Agrarförderung, Ländliche Entwicklung
Das Ministerium ist Oberste Flurbereinigungsbehörde des Landes. Zur Landentwicklung zählen alle Instrumente der integrierten ländlichen Entwicklung, so z. B. die ländliche Bodenordnung. Ziel der Entwicklung ländlicher Räume ist es, ländliche Räume als eigenständige und vielfältig ausgeformte Lebens- und Wirtschaftsräume (z. B. Weinkulturlandschaften) zu erhalten und zu entwickeln (z. B. nach dem Leader-Ansatz).
Darüber hinaus ist das Ministerium zuständige Oberste Behörde für die Agrar- und Agrarmarktpolitik und deren Mitgestaltung und Umsetzung im Land; insbesondere Flächen- und Betriebsprämien, die flächenbezogenen Fördermaßnahmen (z. B. die Agrarumweltmaßnahmen) und die Direktzahlungen sowie die Investitionsfördermaßnahmen (z. B. die einzelbetriebliche Investitionsförderung), die Ausgleichszulage und das Förderprogramm Agrar-Umwelt-Landschaft gehören dazu.
Die Agrarpolitik umfasst die Koordinierung der allgemeinen nationalen und europäischen Agrarpolitik, die Zusammenarbeit mit den berufsständischen Verbänden und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, die Agrarministerkonferenz sowie die Ministerrats-, Landtags-, Bundesrats- und Bundestagsangelegenheiten für diesen Bereich.
Zur Agrarmarktpolitik gehören die Märkte für Milch, Vieh und Fleisch, Eier und Geflügel, Wein, Zucker, Getreide und Tabak. Die Agrarpolitik als Sektorpolitik für die Landwirtschaft und die Entwicklung der ländlichen Räume ist der am weitestgehend vergemeinschaftete europäische Politikbereich.
Verkehr
Mobilität ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität. Das Mobilitätsverhalten verändert sich, und damit verändern sich auch die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen an die Infrastruktur und die Verkehrsangebote in Rheinland-Pfalz.
Wir achten bei unserer Mobilitätspolitik auf die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft, die Verkehrssicherheit, die Nachhaltigkeit, den Erhalt der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in den Regionen und die Reduzierung der Lärmbelastung für die Bevölkerung. Die rheinland-pfälzische Wirtschaft profitiert von der leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur und der verkehrlichen Anbindung an die Märkte und Wirtschaftszentren durch die Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasser und Luftverkehr. Daher hat sich auch die Logistikbranche zu einem bedeutsamen Wirtschaftszweig in Rheinland-Pfalz entwickelt.
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) plant, baut und unterhält die Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus ist er für Fragen des Verkehrs zu Lande, zu Wasser und in der Luft zuständig.
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