Recognize inspection experts for technical systems
Source: Serviceportal Rheinland-PfalzParticularly skilled and qualified persons in the field of technical building equipment can apply for recognition as inspection experts for technical systems in order to be able to carry out the inspection before commissioning and the recurring inspections of systems subject to mandatory inspection in accordance with building regulations.
The application for recognition as an inspection expert or inspection expert for technical installations must be submitted in writing to the supreme building supervisory authority. The application must state the discipline for which recognition is requested and whether and how often a procedure for recognition as an inspection expert or inspection expert for technical installations, including outside the state of Rhineland-Palatinate, has been unsuccessful.
Submission of proof of the recognition requirements.
Examination of the recognition requirements by the recognition authority.
Proof of professional suitability by examination. Recognition and presentation of certificate.
Please contact the Ministry of Finance as the supreme building supervisory authority.
The requirements for recognition can be found in Section 4 of the State Ordinance on the Testing of Technical Installations (AnlPrüfVO).
The application must be accompanied by the required information and evidence in accordance with Section 5 (2) of the State Ordinance on the Inspection of Technical Installations.
In particular, these are the following documents
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a certificate of citizenship,
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a curriculum vitae with complete details of the professional career and professional activity at the time of application,
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Copies or photocopies of diplomas from universities and training institutions as well as all certificates of previous employment,
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a declaration that an application has been made for a certificate of good conduct intended for submission to an authority (Section 30 (5) of the Federal Central Register Act) or an equivalent document from a Member State of the European Union or a country with equivalent status under European Community law; the certificate of good conduct or equivalent document should not be older than three months,
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a list of available testing equipment, aids and facilities that can be used at short notice,
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proof that the requirements under Section 4 (1) nos. 1, 3 and 4 have been met, whereby the requirement under Section 4 (1) no. 4 must be proven by a certificate in accordance with paragraph 3, and
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a declaration that there are no grounds for refusal pursuant to Section 4 (1) No. 8 and (2).
Fees of currently EUR 100.00 to EUR 500.00 are incurred for participation in the recognition procedure in accordance with No. 3.4.3 of the State Ordinance on Fees for Official Acts of the Building Supervisory Authorities and on the Remuneration of the Services of Structural Engineers (Special List of Fees) of January 9, 2007 (GVBl. p. 22), as amended.
Proof of professional suitability is provided by means of an examination at a body designated by the recognition authority and the costs incurred for this are also to be borne by the participant in the examination. The amount and scope of the examination fees depend on the examination location and the requirements of the examination board.
None.
A decision on the application for recognition must be made within three months of submission of the complete application documents (Section 42a of the Administrative Procedure Act).
Action under the Administrative Court Code.
The application for recognition as an inspection expert or inspection expert for technical installations must be submitted to the recognition authority. An application form is available on the homepage of the Ministry of Finance:
07.02.2025
Your responsible office:
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Der Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen umfasst insbesondere die Finanz- und Bauangelegenheiten des Landes Rheinland-Pfalz.
Staatliches Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen
Das Ministerium der Finanzen erarbeitet die haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die gesamte Landesverwaltung und ist zuständig für den Vollzug der sich daraus ergebenden weiteren Aufgabenfelder. Diese liegen insbesondere in der federführenden Aufstellung des Landeshaushalts und der Haushaltsrechnung. Darüber hinaus bestehen weitere Kompetenzen für eine ordnungsgemäße Haushaltsführung, z.B. in der Vorgabe allgemeiner Leitlinien zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die anderen Ressorts und deren nachgeordneten Bereiche sowie in der permanenten Überwachung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung mit Regulierungsfunktion bei drohenden Schwankungen. Im Übrigen besteht auf allen staatlichen Aufgabenfeldern ein Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen von finanzieller Tragweite, die im laufenden oder künftigen Haushaltsjahren gegenüber dem vom Landtag beschlossenen Haushalt zu Mindereinnahmen oder Mehrausgaben führen können.
Finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen, Steuerschätzung, Finanzausgleich
Der überwiegende Teil der Steuereinnahmen stehen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam zu. Den verteilenden Instrumenten (Steuerzerlegung, Länderfinanzausgleich, kommunale Finanzausgleichssysteme) wird daher eine besondere Bedeutung beigemessen, insbesondere vor dem Hintergrund des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie des Nationalen Stabilitätspaktes. Die jeweiligen Anteile sind aufgrund stetiger Veränderungen im Finanzbedarf und den Gesamteinnahmen regelmäßig neu auszutarieren. Die aktuellen Steuerschätzungen bilden dabei die wesentliche Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung, die Aufstellung des aktuellen Haushalts und für mögliche Konsequenzen im Haushaltsvollzug.
Finanzhilfebericht, EU-Angelegenheiten
Das Ministerium der Finanzen erstellt namens der Landesregierung alle zwei Jahre den Finanzhilfebericht und erstattet dem Landtag damit Bericht über die im Landeshaushalt ausgewiesenen Finanzhilfen/Subventionen. Hierbei werden für jede einzelne Maßnahme die Rechtsgrundlage, das Ziel und der Zielerreichungsgrad dargelegt. Politik und Verwaltungshandeln wird zunehmend stärker von europäischen Vorgaben beeinflusst. Die Prüfung der in diesem Zusammenhang auftretenden finanzwirtschaftlich relevanten Fragen ist dabei Aufgabe des Ministeriums der Finanzen.
Finanzielles Dienstrecht
Die Personalausgaben stellen im Landeshaushalt mit mehr als 40 Prozent der Gesamtausgaben den größten Ausgabenblock dar. Dem finanziellen Dienstrecht, für das innerhalb der Landesregierung die Federführung beim Ministerium der Finanzen angesiedelt ist, kommt damit eine besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Gesetzentwürfe der Landesregierung, Landesverordnungen und Durchführungshinweise zu erarbeiten sowie Tarifverhandlungen zu führen. Zum finanziellen Dienstrecht gehören die Bereiche Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht, Arbeits- und Tarifrecht sowie Reise-, Umzugskosten und Trennungsgeldrecht.
Steuerwesen
Das Ministerium der Finanzen führt auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern die fachliche Aufsicht über das Landesamt für Steuern und die Finanzämter im Lande. Über den Bundesrat wirkt es an der Steuergesetzgebung des Bundes mit. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen und den Finanzministerien der anderen Länder sorgt es durch allgemeine Anweisungen sowie Einzelweisungen für einen einheitlichen Vollzug der Steuergesetze durch die rheinland-pfälzischen Finanzämter. Schwerpunkt und Zielsetzung dabei ist die Vereinfachung des Steuerrechts und die Schaffung bürgerfreundlicher Vorschriften. Steuern zahlt bekanntlich niemand gern, aber sie sind der Preis für die vom Staat gewährleistete Zivilisation. Daher sollte das Steuerzahlen für die Bürger so einfach und einsichtig wie möglich gemacht werden.
Organisation der Steuerverwaltung
Dem Ministerium der Finanzen kommt im Hinblick auf eine stetige Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Steuerverwaltung eine evaluierende und koordinierende Funktion zu, die häufig in Abstimmung mit anderen Bundesländern im Sinne einer gleichmäßigen Anwendung der Steuergesetze ausgeübt wird. Dem von der Landesregierung gesetzten Schwerpunkt der Verwaltungsmodernisierung wird hiermit in besonderer Weise Rechnung getragen. Darüber hinaus steuert das Ministerium der Finanzen im Sinne wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, Bürgerfreundlichkeit und Serviceorientierung die Erprobung und den Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente in der Steuerverwaltung.
Unternehmensbeteiligungen, Bürgschaften und Garantien
Dem Ministerium der Finanzen obliegt als eine zentrale Aufgabe die Beteiligungspolitik. Insoweit wird das wirtschaftliche Engagement des Landes an Unternehmen vornehmlich des privaten Rechts gesteuert und verwaltet. Dieses Engagement dient schwerpunktmäßig der Standort-, Wirtschafts- und Infrastrukturförderung, und zwar im Wesentlichen in den Bereichen Wirtschaftshilfe, Technologie und Wissenschaft sowie Verkehr und Konversion.
Darüber hinaus unterstützt das Ministerium der Finanzen mit Bürgschaften und Garantien gewerbliche Unternehmen. Durch diese Instrumente der Wirtschaftsförderung wird die notwendige Finanzierung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz sichergestellt.
Wohnungs- und Städtebau
Das Ministerium der Finanzen erstellt jährliche Wohnraumförderprogramme für einkommensschwächere Personenkreise und erreicht damit weitere Verbesserungen des Angebots von Wohnraum zu angemessenen Kosten. Zudem wird im Bereich Konversion die Umwandlung von ehemaligen Militärwohnungen in Miet- und Eigentumswohnungen und im Bereich innovatives Bauen Modellprojekte zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungs- und Städtebau des Landes gefördert.
Staatlicher Hochbau
Der staatliche Hochbau umfasst Baumaßnahmen für die obersten Landesbehörden. Dazu gehören u.a. auch die Gebäude für Hoch- und Fachschulen, den Justiz- und Polizeibereich und die Finanzverwaltung. Das Ministerium der Finanzen überwacht, dass bei der Durchführung der Maßnahmen durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) die ökonomischen, ökologischen, technischen und gestalterischen Aspekte umfassend berücksichtigt werden. Dazu gehören die Beachtung von gewerkeweiser Vergabe i.S.d. Mittelstandsförderung, barrierefreies Bauen, Grundlagen der Agenda 21, künstlerischer Gestaltung und alternativer Energiegewinnung.
Baurecht und Bautechnik
Das Ministerium der Finanzen ist federführend im Lande für das öffentliche Baurecht und die damit zusammenhängenden rechtlichen und technischen Fragen zuständig. Die Schwerpunkte liegen u.a. auf den Gebieten Brandschutz, Energieeinsparung und Baustofftechnologie.
Weitere Zuständigkeiten
Lotteriewesen, Lastenausgleich, Kreditmanagement, Public Private Partnership, Recht der steuerberatenden Berufe, Architektenrecht, behördliches Kraftfahrwesen, Bauforum, Konversion, Landeshauptkasse. Nähere Informationen vgl. Homepage des Ministeriums der Finanzen.
Nachgeordneter Geschäftsbereich
Zum nachgeordneten Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen gehören
- das Landesamt für Finanzen (LfF),
- das Landesamt für Steuern (LfSt),
- die 22 rheinland-pfälzischen Finanzämter sowie die Landesfinanzschule und die Hochschule für Finanzen,
- das Amt für Bundesbau (ABB),
- der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreung (LBB).
Die Steuerberaterkammer, die Architektenkammer und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz unterstehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums der Finanzen.
Address
55116 Mainz
Building access
Contact
Telephone
Fax
Single point of contact:
Alternatively, you can contact the single point of contact responsible for you.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Address
56068 Koblenz
Transport connection
Stop Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postal address
56003 Koblenz
Transport connection
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- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9