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mixins.searchInfo_searchTermPromote care for the elderly through compensatory procedures

Promote care for the elderly through compensatory procedures

Source: Serviceportal Rheinland-Pfalz

The basic principle of the compensatory procedure, which was introduced in 2004, is that all care institutions for the elderly in the country, whether they are training or not, contribute to the financing of training costs.

All institutions pay into the so-called "compensation pool", from which the training institutions receive payments for the training allowances paid. This procedure avoids competitive disadvantages for the training institutions, since a single compensatory amount per day does not make them more expensive than institutions which do not provide training or are in direct competition with them.

In 2017, around 1,280 fully inpatient, semi-stationary and outpatient care facilities as well as other institutions not approved as a nursing home will be involved in the compensation procedure. In the 2017 calendar year, they will pay a total compensation amount of around EUR 30.7 million, which will be reimbursed to the training institutions for the training allowances they have paid. Fully inpatient, semi-stationary and non-nursing care facilities are reimbursed 50% of the actual training allowance per pupil and outpatient care facilities 80%.

This levy volume, totalling around EUR 30.7 million, will be distributed among the institutions in accordance with uniform principles. For a full stationary seat, this amount is 2.09 euros per day per person for a full-stationary seat with a capacity utilization of 95 % in the calendar year 2017, and 1.19 euros per day per person for a semi-stationary place with a capacity utilization of 60 % per day. On the other hand, the outpatient care institutions, which are not approved as nursing homes, may refinance the compensatory amounts they collect by means of a percentage surcharge on the care services of 3,1581 % in the calendar year 2017.

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Aufgaben des Landesamtes:

Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung werden vielfältige Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsvollzugs wahrgenommen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

Qualitätssicherung im sozialen Bereich

  • Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch Programme des Landes und des Europäischen Sozialfonds
  • Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) für Einrichtungen der Altenhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Vergütungsangelegenheiten/-verhandlungen ; Geschäftsstelle der Vergütungskommissionen - Verhandlungen zur Festsetzung neuer Vergütungssätze für Einrichtungen –
  • Investive Förderung und Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch - Viertes und Elftes Buch - (SGB IV / XI); Festsetzung und Eintreibung von Bußgeldern nach dem Pflegeversicherungsrecht
  • Maßnahmen nach dem Maßregelvollzugsgesetz; Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz und Vergütung der Einzelfallleistungen
  • Grundsatzangelegenheiten Tarifregister und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)

Kinder, Jugend und Familie

  • Anregung, Förderung im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes, der Erziehung in der Familie und des Pflegekinder- und Adoptionswesens; Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • Psychologisches Beratungswesen, Unterstützung und Beratung der Jugend- und Sozialämter sowie der Träger der freien Wohlfahrtspflege
  • Überörtlicher Träger der Jugendhilfe; Beratung der Jugendämter und anteilige Kostenerstattung bei Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder, Heimaufsicht nach Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
  • Stiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" und Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"; Bewilligung von Hilfen
  • Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum; Berufspraktikum für Sozialarbeiter/-pädagogen, staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen
  • Kindertagesstättenaufsicht;
  • Umsetzung des Bundesprogramms Kinderbetreuungsausbau in Rheinland-Pfalz
  • Aufgaben nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz (LKindSchuG)
  • Projekt "Netzwerk Familienbildung"
  • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
  • Elterninitiative gegen Rechts - Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
  • Programm "(R)AUSwege aus dem Extremismus" - Beratung und Hilfen für Aussteigewillige in Rheinland-Pfalz
  • Prävention der Glücksspielsucht und Hilfeangebote für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörigen in Rheinland-Pfalz
  • Landesstelle unbegleitete minderjährige Ausländer
  • Verbraucherinsolvenzverfahren - Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen

Gesundheit und Pharmazie

  • Öffentliches Gesundheitswesen; Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
  • Beruferecht der akademischen und nichtakademischen Heilberufe: Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe und nach dem Psychotherapeutengesetz, Überprüfung ausländischer Berufsqualifikationen, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Landesprüfungsamt; Organisation und Durchführung der Prüfungen für Studierende der Medizin, der Pharmazie, der Psychotherapie und Zahnheilkunde sowie Anerkennung von Studienleistungen
  • Aufsicht über die Bezirksärztekammern einschließlich Versorgungseinrichtungen; Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten sowie Aufsichtsfunktionen über landesunmittelbare soziale Versicherungsträger und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
  • Medizinische Begutachtung als Grundlage für staatliche Hilfen
  • Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
  • Überwachung des Arzneimittelverkehrs und der Tierarzneimittel und des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten, Apothekenüberwachung
  • Erteilung von Zertifikaten für den Export von Arzneimitteln in das Ausland oder für die Registrierung von Arzneimitteln im Ausland

Soziales

  • Überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen - insbesondere Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege - an behinderte Menschen in Heimen, Gewährung von Hilfen in Einrichtungen an Personen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
  • Überörtliche Betreuungsbehörde; Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG); Einzelfallförderung im Bereich des betreuten Wohnens
  • Integrationsamt; begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen einschließlich Fragen der Rehabilitation sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • Institutionelle Förderung der Integrationsfachdienste
  • Clearingstellen für suchtkranke Menschen

Soziales Entschädigungsrecht und Feststellungsverfahren nach dem SGB IX

  • Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz und Versorgungsberechtigte nach den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären, insbesondere nach dem Opferentschädigungsgesetz (Verbrechensopfer) und dem Infektionsschutzgesetz (Impfgeschädigte)
  • Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und die Ausstellung der entsprechenden Nachweise im Rahmen des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

Weitere Aufgaben:

Der Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz und der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind dem Landesamt organisatorisch zugeordnet.

Das Landesamt hat die vier Dienstorte Mainz, Koblenz, Landau und Trier. Dort werden die verschiedenen Aufgaben des Landesamtes bürgernah in der jeweiligen Region wahrgenommen. Dienstsitz des Landesamtes ist Mainz. Dem Landesamt nachgeordnet sind die drei Landesschulen für Sinnesbehinderte.

Rheinallee 97-101
55118 Mainz
+49 6131 967-0
+49 6131 967-310
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