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mixins.searchInfo_searchTermDisplay handling of airbag and belt tensioner units

Display handling of airbag and belt tensioner units

Source: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Airbags and belt tensioners contain pyrotechnic substances (detonators). They are therefore subject to the Explosives Act. If handled incorrectly, these components pose a considerable risk of serious injury or even death. Airbag modules and belt tensioners may only be installed and removed by qualified, trained personnel.

If you handle airbag or belt tensioner units of subcategory T1 - or, according to the new designation, category P1 - as part of a commercial activity, but without igniting them (e.g. when installing and removing them in vehicle workshops), you do not require a permit in accordance with Section 7 of the Explosives Act. However, the prerequisite for this exemption from the licensing requirement is that the handling is carried out by trained personnel - i.e. with limited specialist knowledge.
If you as an employer are handling airbag or belt tensioner units of subcategory T1 (or category P1) in your company for the first time, you must notify this in writing.

Your responsible office:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd:

Als Behörde der Mittelinstanz zwischen Ministerien und den Kommunalverwaltungen arbeiten wir im südlichen Rheinland-Pfalz für die Menschen und die Umwelt in dieser Region, die auch im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die SGD Süd erfüllt dabei vielfältige Aufgaben.

Gewerbeaufsicht

Die SGD Süd stellt unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowohl auf den Gebieten des Strahlen-, Arbeits-, Immissions- und Verbraucherschutzes als auch in den Rechtsbereichen Gefahrstoffe, Gentechnik und Sprengstoff im Rahmen eines dialogorientierten Vollzugs sicher.

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Die Aufgaben liegen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hier werden u.a. Verfahren für Hochwasserschutz und Retentionsräume, Kläranlagen oder Abfallanlagen durchgeführt. In die Zuständigkeit der SGD Süd fällt die Sanierung von Altlasten. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Obere Fischereibehörde. Ausgewählte Aufgabenfelder sind:

  • Gewässerbewirtschaftung,
  • Gewässeraufsicht,
  • Gewässerentwicklung und Wasserrahmenrichtlinie,
  • Wasserversorgung,
  • Landwirtschaftliche Beregnung,
  • Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen,
  • Bodenschutz mit Sanierungsmaßnahmen.

Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen, Enteignung sowie Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die Bereiche Raumordnung und Landesplanung, der Naturschutz, das Bauwesen sowie die Enteignung gehören zu den Kernaufgaben der SGD Süd als Bündelungsbehörde. Im Zuge ihrer Genehmigungs-/Fachaufsichts-/und Beratungsfunktion leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und positiven Entwicklung der Region.
Im Hinblick auf die Nachbarländer Frankreich und die Schweiz ist die SGD Süd im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in verschiedenen Gremien aktiv vertreten.

Einheitlicher Ansprechpartner

Die SGD Süd hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postal address 10 02 62
67402 Neustadt an der Weinstraße
+49 6321 99-0
+49 6321 99-2900

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

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Single point of contact:

Alternatively, you can contact the single point of contact responsible for you.