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mixins.searchInfo_searchTermChanging electronic income tax deduction characteristics for multiple employers

Changing electronic income tax deduction characteristics for multiple employers

Source: Serviceportal Rheinland-Pfalz

If you start another employment relationship in addition to an existing one, you must decide which of them should be your first employment relationship in the future.

The salary from the first employment relationship is taxed according to the family-friendly tax class (tax class I to V, possibly child allowances), all wages from other employment relationships according to tax class VI (here the income tax deduction is higher).

The income tax deduction according to tax class VI is usually assigned to the employment relationship from which you receive the lower wage.

Your responsible office:

Finanzamt Kaiserslautern

Source: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Kaiserslautern umfasst das Gebiet der Stadt Kaiserslautern sowie der Verbandsgemeinden Eisenberg, Enkenbach-Alsenborn, Nordpfälzer Land, Otterbach-Otterberg und Winnweiler.

Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Kaiserslautern zudem noch Aufgaben für die Amtsbezirke anderer Finanzämter wahr:

  • Körperschaftsteuer und Bezirks-Betriebsprüfung für das Finanzamt Kusel-Landstuhl,
  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben für die Finanzämter Kusel-Landstuhl und Pirmasens.

Ferner ist das Finanzamt Kaiserslautern landesweit zuständig für die Besteuerung bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung.

Aufgaben, die für das Finanzamt Kaiserslautern von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Neustadt),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Eisenbahnstraße 56
67655 Kaiserslautern
+49 631 3676-0
+49 631 3676-49700
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