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Relief amount for single parents

Source: Serviceportal Rheinland-Pfalz
The so-called relief amount for single parents is taken into account in the income tax assessment when determining the total amount of income by deducting it from the total income and when deducting income tax by classifying it in tax class II. Since 2023, the relief amount has been €4,260 for single parents with one child. If the single parent's household includes more than one child for whom he/she receives a child allowance or child benefit, the relief amount increases by €240 for each additional child.

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Finanzamt Bingen-Alzey

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Bingen-Alzey umfasst das Gebiet der Städte Alzey, Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, der Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Nahe und Wörrstadt.

Aufgaben, die für das Finanzamt Bingen-Alzey von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungssteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Mainz),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Bad Kreuznach),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Mainz),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Rochusallee 10
55411 Bingen am Rhein
+49 6721 706-0
+49 6721 706-14080
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