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mixins.searchInfo_searchTermOrganization of other permit-free games with the possibility of winning according to the Gaming Ordinance

Organization of other permit-free games with the possibility of winning according to the Gaming Ordinance

Source: Serviceportal Rheinland-Pfalz

For the organisation of another game, the licence pursuant to 33 d (1) sentence 1 or § 60 a (2) sentence 2 is not required if the game meets the requirements of the Annex to § 5a of the Gaming Ordinance and the prize consists of goods.

Your responsible office:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Source: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Das LKA ist eine landesweit zuständige Polizeibehörde. Es nimmt als zentrale Dienststelle die fachliche Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern der anderen Bundesländer und dem Bundeskriminalamt wahr.

Das LKA sammelt Informationen für die vorbeugende Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten und wertet diese aus. In Fällen von überregionaler oder besonderer Bedeutung kann das LKA die Verfolgung von Straftaten selbst übernehmen. Weiterhin obliegt ihm die Fachaufsicht über die Wahrnehmung der Verbrechensbekämpfung durch die Polizeipräsidien des Landes.

Das LKA unterhält auch kriminaltechnische Untersuchungseinrichtungen, in denen Spurenmaterial nach neuesten wissenschaftlichen Methoden begutachtet wird.

Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz
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+49 6131 65-2480
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