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mixins.searchInfo_searchTermApply for recognition as a midwife with a professional qualification that is not automatically recognized

Apply for recognition as a midwife with a professional qualification that is not automatically recognized

Source: Serviceportal Rheinland-Pfalz

The profession of midwife is regulated in Germany. This means that in order to work as a midwife in Germany, you need a state license. With this permit, you can use the professional title "midwife" and work in the profession.

You can also obtain a state permit from the competent authority in Germany if you have a professional qualification from abroad. In order to obtain the permit, you must have your foreign professional qualification recognized.

In the recognition procedure, the competent authority compares your professional qualification from abroad with the German professional qualification and checks the equivalence. The equivalence of the professional qualification is an important prerequisite for the granting of the state permit. In addition to the equivalence of the professional qualification, you must also meet other requirements for the granting of the permit. Other requirements include, for example, sufficient German language skills and health suitability.

If your professional qualification is automatically recognized, other regulations apply.
You can also apply for the procedure from abroad.

Your responsible office:

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

Hochschule

Aufgabe des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz ist es unter anderem, Rahmenbedingungen für starke, offene und zukunftsorientierte Hochschulen zu schaffen. Mit dem Hochschulgesetz werden einerseits Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt und andererseits die Bedingungen für ein erfolgreiches und flexibles Studium und für gute Lehre geschaffen. Im Rahmen der Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre werden die aufgebauten Studienplätze bedarfsgerecht erhalten und die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen verbessert. Das Konzept der offenen Hochschule wird erfolgreich fortgesetzt. Das Ministerium unterstützt die Hochschulen ebenso wie die Universitätsmedizin Mainz dabei, ihr attraktives und qualitativ hochwertiges Studienangebot weiterzuentwickeln und ihr Profil zu schärfen. Regional verankerte und international sichtbare Hochschulen stärken den Standort Rheinland-Pfalz im Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Forschung und Bauen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Die Forschung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen entwickelt sich leistungsstark und dynamisch. Dies unterstützt die Forschungsförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, die eine breite Basisförderung mit der gezielten Unterstützung der Leistungsspitze kombiniert und in innovativen Forschungsgebieten wie beispielsweise in der Künstlichen Intelligenz und der Gesundheitsforschung leistungsstarke Schwerpunkte setzt. Am Bedarf von Forschung und Lehre orientierte Infrastrukturmaßnahmen tragen zur Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts Rheinland-Pfalz insgesamt bei. Durch die gezielte Bündelung von Kompetenzen der verschiedenen Akteure in der Forschung wird die internationale Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Forschungs- und Hochschullandschaft weiter gesteigert.

Gesundheit

In der Gesundheitspolitik hat die Sicherung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung allerhöchste Priorität. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger den gleichen Zugang zu hochwertiger und bezahlbarer medizinischer Versorgung haben, egal ob sie in einer Stadt oder in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz leben. Deshalb fördert sie die systematische Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie neue Behandlungskonzepte und innovative medizinische Produkte.

Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
+49 6131 16-0
+49 6131 16-2997
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