Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermLebensmittel und leicht verderbliche Waren im Reisegewerbe versteigern

Lebensmittel und leicht verderbliche Waren im Reisegewerbe versteigern

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie gewerbsmäßig Waren versteigern möchten, brauchen Sie in der Regel eine sogenannte Versteigerererlaubnis. Diese ist an besondere Anforderungen geknüpft.

Wenn es sich bei den zu versteigernden Produkten um Lebensmittel und andere leicht verderbliche Waren handelt und Sie diese im Reisegewerbe versteigern möchten, können Sie eine Ausnahme beantragen.

Leicht verderbliche Waren verlieren schnell an Qualität. Dazu gehören zum Beispiel:

  • frisches Obst
  • Gemüse
  • Fisch und Fleisch
  • Milchprodukte
  • Blumen und Pflanzen

Wenn Lebensmittel und Waren ohne die Versteigerung verderben oder an Qualität verlieren würden, kann Ihnen die zuständige Behörde eine Ausnahme von der Versteigerererlaubnis erteilen.

Um verderbliche Produkte im Reisegewerbe zu versteigern, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Damit dürfen Sie außerhalb Ihrer Niederlassung gewerblich tätig werden.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.