Weitere Berechtigungen in Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), in Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und in Lizenz für Ballone (BPL) eintragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie haben eine gültige Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine der folgenden Berechtigungen beantragen.
Mit einer Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL):
- Kunstflugberechtigung
- Bergflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung
- Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner
Mit einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten (PPL):
- Kunstflugberechtigung
- Bergflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung
- Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner
Mit einer Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL):
- Wolkenflugberechtigung
- Kunstflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung mit Reisemotorsegler
- Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler
Mit einer Lizenz für Ballone (BPL):
- Nachtflugberechtigung
- Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb
Für die Beantragung dieser Berechtigungen müssen Sie eine Flugausbildung absolvieren. Umfang und Inhalte der Ausbildung sind abhängig von Ihrer Lizenz und der Berechtigung, die Sie beantragen möchten.