Eintrag weiterer Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie eine Pilotenlizenz für Flugzeuge (PPL(A)) oder Hubschrauber (PPL(H)) nach Sichtflugregeln haben, können Sie den Eintrag weiterer Klassen- und Musterberechtigungen beantragen. Sie können die Berechtigung auch erneuern lassen.
PPL(A) steht für die Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (Private Pilot Licence Aeroplane). Die Abkürzung PPL(H) steht für Privatpilotenlizenz für Hubschrauber (Privat Pilot License Helicopter). Die Lizenzen gelten für nicht-gewerbliche Flüge.
Eine Klassen- oder Musterberechtigung gibt an, welche Art von Luftfahrzeug Sie fliegen dürfen. Wenn Sie eine neue Klasse oder ein neues Muster fliegen möchten, müssen Sie Ihre Lizenz entsprechend erweitern oder erneuern lassen.
Dazu müssen Sie sich an einer Ausbildungsorganisation (ATO/DTO) anmelden, die für die jeweilige Berechtigung zugelassen ist. Dort legen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung ab. Bei erfolgreich absolvierten Prüfungen können Sie den Eintrag weiterer Klassen- und Musterberechtigungen bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Berechtigungen sind begrenzt gültig. Vor Ablauf der Frist können Sie die Berechtigung verlängern lassen. Ist die Berechtigung abgelaufen, können Sie sie erneuern. Die Ausbildungsorganisation beurteilt, ob Sie ein Auffrischungsschulung benötigen.