Zur praktischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer praktischen Prüfung anmelden.
Dies betrifft folgende Lizenzen:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
- Segelflugzeuge (SPL)
- Freiballone (BPL)
Sie möchten die praktische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.