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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer um die Klassen A, CE und DE erweitern

Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer um die Klassen A, CE und DE erweitern

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer besitzen, können Sie diese um die Klassen A, CE und DE erweitern.

  • Mit der Klasse BE können Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer für Pkw arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
    • B
    • BE
    • L
  • Mit der Klasse A können Sie als Motorradfahrlehrerin oder Motorradfahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
    • AM
    • A1
    • A2
    • A
  • Mit der Klasse CE können Sie als Lkw-Fahrlehrerin oder Lkw-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
    • C1
    • C1E
    • C
    • CE
    • T
  • Mit der Klasse DE können Sie als Bus-Fahrlehrerin oder Bus-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
    • D1
    • D1E
    • D
    • DE

Damit Sie Ihre Erlaubnis erweitern können, müssen Sie mindestens seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und, je nach gewünschter Fahrlehrererlaubnis, mindestens seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D.

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