Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer um die Klassen A, CE und DE erweitern
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie eine Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer besitzen, können Sie diese um die Klassen A, CE und DE erweitern.
- Mit der Klasse BE können Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer für Pkw arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- B
- BE
- L
- Mit der Klasse A können Sie als Motorradfahrlehrerin oder Motorradfahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- AM
- A1
- A2
- A
- Mit der Klasse CE können Sie als Lkw-Fahrlehrerin oder Lkw-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- C1
- C1E
- C
- CE
- T
- Mit der Klasse DE können Sie als Bus-Fahrlehrerin oder Bus-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- D1
- D1E
- D
- DE
Damit Sie Ihre Erlaubnis erweitern können, müssen Sie mindestens seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und, je nach gewünschter Fahrlehrererlaubnis, mindestens seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D.