Neuerteilung der Fahrlehr-Erlaubnis beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAus bestimmten Gründen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre Fahrlehr-Erlaubnis neu beantragen müssen.
Dazu zählen
- Erlöschen,
- Rücknahme,
- Widerruf oder
- Verzicht auf die Fahrlehr-Erlaubnis
Auf eine erneute Prüfung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer kann verzichtet werden, wenn keine Tatsachen gegen Ihre fachliche oder pädagogische Eignung vorliegen.
Sie müssen die Prüfung erneut ablegen, wenn seit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Fahrlehr-Erlaubnis oder dem Verzicht auf die Fahrlehr-Erlaubnis mehr als 2 Jahre vergangen sind.