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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmegenehmigung für Viehausstellungen und Viehmärkte beantragen

Ausnahmegenehmigung für Viehausstellungen und Viehmärkte beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Viehausstellung oder einen Viehmarkt planen, gelten bestimmte Anforderungen – zum Beispiel an den Veranstaltungsort oder an die tierärztliche Untersuchung der Tiere.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung von diesen Vorgaben beantragen.
Mit der Ausnahmegenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis, Ihre Veranstaltung trotz Abweichung von bestimmten Vorschriften durchzuführen.

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