Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen außerhalb der Räume der eigenen Niederlassung auf Tourneen anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie selbst wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.