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mixins.searchInfo_searchTermKfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.

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